Damit die Epistemologie des Strafrechts eine säkulare Zurechnungstheorie ermöglicht, ist es notwendig, die Annahmen, die nie geklärt wurden, umzuwerfen und sich der "Kritik der Kritik" - wie unvollständig die Säkularisierung des Strafrechts war, dadie Kontinuität der theologischen Grundlage.
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